Bade- und Heilkuren
Das Geltendmachen der Eigenanteile für eine Vorsorgekur erkennt die Finanzverwaltung nur dann an, wenn die Gefahr einer durch die Kur abzuwendenden Krankheit, bei Klimakuren der medizinisch angezeigte Kurort und die voraussichtliche Kurdauer bescheinigt werden.
Sobald die Krankenkasse die Kur bewilligt hat, sind eventuelle eigene Kosten (Kuranteil) als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.
Verzichtet Ihre Krankenkasse auf eine Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit (weil sie keinen oder nur einen sehr geringen Zuschuss gewährt), ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes "vor Antritt der Kur" notwendig.

